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   LAG Baden-Württemberg, 01.03.2002 - 18 Sa 9/02   

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https://dejure.org/2002,12798
LAG Baden-Württemberg, 01.03.2002 - 18 Sa 9/02 (https://dejure.org/2002,12798)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.03.2002 - 18 Sa 9/02 (https://dejure.org/2002,12798)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. März 2002 - 18 Sa 9/02 (https://dejure.org/2002,12798)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche des Auszubildenden bei angeblich mangelhafter Ausbildung; Anforderungen an die Berufungsbegründung; Lohn- und Gehaltstarifvertrages für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Baden-Württemberg; Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in ...

  • Judicialis

    BBiG § 4 Abs. 3; ; BBiG § ... 6; ; BBiG § 6 Abs. 1; ; BBiG § 6 Nr. 2; ; BBiG § 10 Abs. 1; ; BBiG § 16 Abs. 1 S. 1; ; BBiG § 16 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2 b; ; ArbGG § 72 Abs. 2; ; ArbGG § 72 a; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 263; ; ZPO § 264 a. F.; ; ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 1 a. F.; ; ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2 a. F.; ; ZPO § 523; ; MTV § 2 Nr. 2; ; MTV § 10 Nr. 8 a; ; MTV § 23 d; ; BGB §§ 249 ff.; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 281; ; BGB § 282; ; BGB § 325; ; BGB § 612; ; KSchG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsausbildung - Ansprüche des Auszubildenden bei angeblich mangelhafter Ausbildung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 335/78
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.03.2002 - 18 Sa 9/02
    Selbst wenn die Kammer zu Gunsten des Klägers im Anschluss an die Feststellungen des Arbeitsgerichts berufsrechtliche Mängel (keine unverzügliche Aushändigung der Vertragsniederschrift und des Ausbildungsplanes, § 4 Abs. 3 BBiG; keine ausdrückliche schriftliche Bekanntgabe des Ausbilders, § 3 Nr. 2 des Berufsausbildungsvertrages i. V. m. § 6 Nr. 2 BBiG etc.) unterstellt, wurde dadurch der Ausbildungsvertrag nicht etwa nichtig und in ein Arbeitsverhältnis umdeutbar, sondern nur fehlerhaft mit der Folge, dass der Berufsausbildungsvertrag jederzeit gelöst werden konnte (BAG, Urteil v. 05.03.1981 - 3 AZR 335/78 - nicht veröffentlicht; LAG Düsseldorf, DB 1954, 932; LAG Hamm, DB 1965, 1599).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil v. 04.10.1972 - 4 AZR 475/71 - AP Nr. 2 zu § 24 BAT; Urteil v. 16.02.1978 - 3 AZR 723/76 - AP Nr. 31 zu § 612 BGB; Urteil v. 05.03.1981 - 3 AZR 335/78 - a. a. O.; Urteil v. 07.07.1993 - 5 AZR 488/92 - EzBBiB § 612 Nr. 18) hat ein Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung von § 612 BGB Anspruch auf eine Vergütung, die seiner tatsächlichen Arbeitsleistung entspricht, wenn er auf Veranlassung des Arbeitgebers oder mit seiner Billigung faktisch höherwertige Dienste verrichtet, als dies dem Rahmen seines Arbeitsvertrages entspricht.

  • BAG, 04.10.1972 - 4 AZR 475/71

    Höherwertige Tätigkeit - Vorübergehende Ausübung - Persönliche Zulage -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.03.2002 - 18 Sa 9/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil v. 04.10.1972 - 4 AZR 475/71 - AP Nr. 2 zu § 24 BAT; Urteil v. 16.02.1978 - 3 AZR 723/76 - AP Nr. 31 zu § 612 BGB; Urteil v. 05.03.1981 - 3 AZR 335/78 - a. a. O.; Urteil v. 07.07.1993 - 5 AZR 488/92 - EzBBiB § 612 Nr. 18) hat ein Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung von § 612 BGB Anspruch auf eine Vergütung, die seiner tatsächlichen Arbeitsleistung entspricht, wenn er auf Veranlassung des Arbeitgebers oder mit seiner Billigung faktisch höherwertige Dienste verrichtet, als dies dem Rahmen seines Arbeitsvertrages entspricht.
  • BAG, 16.02.1978 - 3 AZR 723/76

    Vergütung für höherwertige Dienstleistung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.03.2002 - 18 Sa 9/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil v. 04.10.1972 - 4 AZR 475/71 - AP Nr. 2 zu § 24 BAT; Urteil v. 16.02.1978 - 3 AZR 723/76 - AP Nr. 31 zu § 612 BGB; Urteil v. 05.03.1981 - 3 AZR 335/78 - a. a. O.; Urteil v. 07.07.1993 - 5 AZR 488/92 - EzBBiB § 612 Nr. 18) hat ein Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung von § 612 BGB Anspruch auf eine Vergütung, die seiner tatsächlichen Arbeitsleistung entspricht, wenn er auf Veranlassung des Arbeitgebers oder mit seiner Billigung faktisch höherwertige Dienste verrichtet, als dies dem Rahmen seines Arbeitsvertrages entspricht.
  • BAG, 07.07.1993 - 5 AZR 488/92

    Höherwertige Dienstleistung einer Auszubildenden zur Begründung eines Anspruchs

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.03.2002 - 18 Sa 9/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil v. 04.10.1972 - 4 AZR 475/71 - AP Nr. 2 zu § 24 BAT; Urteil v. 16.02.1978 - 3 AZR 723/76 - AP Nr. 31 zu § 612 BGB; Urteil v. 05.03.1981 - 3 AZR 335/78 - a. a. O.; Urteil v. 07.07.1993 - 5 AZR 488/92 - EzBBiB § 612 Nr. 18) hat ein Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung von § 612 BGB Anspruch auf eine Vergütung, die seiner tatsächlichen Arbeitsleistung entspricht, wenn er auf Veranlassung des Arbeitgebers oder mit seiner Billigung faktisch höherwertige Dienste verrichtet, als dies dem Rahmen seines Arbeitsvertrages entspricht.
  • ArbG Kiel, 16.06.1965 - 1b Ca 65/65
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.03.2002 - 18 Sa 9/02
    Selbst wenn die Kammer zu Gunsten des Klägers im Anschluss an die Feststellungen des Arbeitsgerichts berufsrechtliche Mängel (keine unverzügliche Aushändigung der Vertragsniederschrift und des Ausbildungsplanes, § 4 Abs. 3 BBiG; keine ausdrückliche schriftliche Bekanntgabe des Ausbilders, § 3 Nr. 2 des Berufsausbildungsvertrages i. V. m. § 6 Nr. 2 BBiG etc.) unterstellt, wurde dadurch der Ausbildungsvertrag nicht etwa nichtig und in ein Arbeitsverhältnis umdeutbar, sondern nur fehlerhaft mit der Folge, dass der Berufsausbildungsvertrag jederzeit gelöst werden konnte (BAG, Urteil v. 05.03.1981 - 3 AZR 335/78 - nicht veröffentlicht; LAG Düsseldorf, DB 1954, 932; LAG Hamm, DB 1965, 1599).
  • ArbG Bonn, 08.07.2021 - 1 Ca 308/21

    Anspruch auf Tarifentgelt eines Auszubildenden bei fehlender Ausbildung durch den

    Die Umdeutung eines fehlerhaften Ausbildungsverhältnisses in ein Arbeitsverhältnis verbietet sich wegen des grundsätzlichen und praktischen Unterschieds zwischen Ausbildungsverhältnis und Arbeitsverhältnis (vgl. BAG 5. März 1981 - 3 AZR 335/78 - juris; LAG Baden-Württemberg 1. März 2002 - 18 Sa 9/02 - juris; LAG Rheinland-Pfalz 1. Januar 2008 - 9 Sa 587/07 - juris).

    b) Darüber hinaus kann einem Auszubildenden ausnahmsweise das Entgelt eines ungelernten Arbeitnehmers nach § 612 BGB in entsprechender Anwendung zustehen, wenn er nicht im üblichen Rahmen wie ein Auszubildender ausgebildet, sondern in Wirklichkeit nach Art und Umfang seiner Arbeit wie eine ungelernte Kraft beschäftigt worden ist (BAG 5. März 1981 - 3 AZR 335/78 - juris; LAG Rheinland-Pfalz 22. August 2011 - 8 Ta 165/11 - juris; LAG Baden-Württemberg 1. März 2002 - 18 Sa 9/02 - juris).

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